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Steueränderungen ab 2006
Keine Rede von Steuervereinfachung oder Bürokratieabbau
Der „kleine Mann“ zahlt wieder die Zeche
Reine Steuersparmodelle und Verlustverrechnungen bei Medien-, Windkraftfonds und ähnlichen Fonds sowie Schiffsbeteiligungen sind rückwirkend zum 11. November 2005 gestrichen worden.

Steueränderungen ab 1. Januar 2006:
1. Wegfall der Eigenheimzulage. Bei rechtzeitiger Stellung des Bauantrages hat der Bauherr noch Zeit. Wir erwarten massenhafte Pleiten in der Baubranche!
2. Wegfall der Freibeträge für Abfindungen und Übergangsgelder (für bereits vereinbarte Abfindungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2007). Diese Vertrauensschutzregelung sieht vor, dass Abfindungen, die noch vor dem 1.1.2006 vertraglich vereinbart wurden oder durch ein Arbeitsgericht vor diesem Zeitpunkt herbeigeführt wurden, nach den bisherigen Regeln besteuert werden, sofern die Zahlung bis zum 31.12.2007 erfolgt. Das heißt, der Arbeitnehmer kommt in den Genuss eines Freibetrages von 7200 Euro bzw. von 9000 Euro oder 11000 Euro, wenn ein Lebensalter von 50 (55) Jahren erreicht ist und die Unternehmenszugehörigkeit mindestens 15 (20) Jahre betrug. Auch für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen, die im öffentlichen Dienst wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis gezahlt werden, gibt es für den Übergangszeitraum eine entsprechende Vertrauensschutzregelung.
3. Kosten für private Steuerberatung können für Steuererklärungen ab 2006 nicht mehr abgesetzt werden. Siehe unsere Hinweise unten!
4. Wegfall der Freibeträge von 315 Euro für einmalige Zulagen des Arbeitgebers (Heirats- und Geburtshilfen)
5. Die degressive Abschreibung von Gebäuden mit Mietwohnungen entfällt. Damit können derartige Gebäude, für die der Bauantrag nach dem 01.01.2006 gestellt oder der Kaufvertrag nach dem 01.01.2006 notariell abgeschlossen wurde, nur noch linear mit 2% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr abschrieben werden.
6. Marktübliches Damnum (Disagio) kann bis zu maximal 5% der Darlehenssumme sofort abgesetzt werden (so ein BMF-Schreiben).
7. Dienstwagen: 1 %-Pauschalmethode nur noch möglich, wenn bei Selbständigen der PKW mindestens zu 50% betrieblich genutzt wird. Damit können Selbständige die 1%-Versteuerung nur noch begehren, wenn der PKW zum notwendigen Betriebsvermögen gehört. Für Arbeitnehmer ändert sich in Bezug auf Dienstwagen nichts, denn der Dienstwagen ist beim Arbeitgeber notwendiges Betriebsvermögen.

Steueränderungen ab 1. Januar 2007 ( geplant ):
1. Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent bleibt unverändert bestehen.
2. Erhöhung Spitzensteuersatz um 3 Prozent auf nichtgewerbliche Einkünfte oberhalb von 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete. Basis ist das zu versteuernde Einkommen (Meistzahlersteuer oder Reichensteuer genannt).
3. Die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden Kilometer und Arbeitstag wird nur noch beginnend ab dem 21. Kilometer gewährt. Hiergegen werden wir vorgehen ! Hinweis. Siehe unsere Darstellung zur Entfernungspauschale auf der Home-Seite
4. Der Sparer-Freibetrag wird für Ledige von 1370 auf 750 Euro und für Verheiratete von 2740 auf 1500 Euro herabgesetzt.
5. weitere Einschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer: absetzbar nur noch, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.
6. Pauschalsteuer von 20 Prozent auf Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Aktien und Immobilien. Die Spekulationsfristen von einem Jahr für Wertpapiere und zehn Jahren für Immobilien gelten dann nicht mehr.
7. Erhöhung der Versicherungssteuer um 3 Punkte auf 19 Prozent.
8. Kindergeld sowie der steuerliche Kinderfreibetrag werden künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr gewährt: bisher bis zum 27. Lebensjahr
9. Sonn- und Feiertagszuschläge bleiben zwar steuerfrei; für Stundenlöhne ab 25 Euro sind aber Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
10. vermutlich Wegfall der Lohnsteuerklassen 3 und 5
11. Wegfall der Rückstellung für Jubiläumsaufwendungen; Auflösung bestehender Rückstellungen
12. gewerbliche Mini-Jobs: Erhöhung der pauschalen Sozialversicherungsabgabe von bisher 25 auf 30 Prozent. Bei Steueränderungen steckt der Teufel bekanntlich im Detail (Beispiel: Steuerberatungskosten).

Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten
Private Steuerberatungskosten, die im direktem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, sind als Werbungskosten bei der jeweiligen Einkunftsart abzugsfähig. Damit wäre nach wie vor der größte Teil der privaten Kosten für den Steuerberater auch steuerlich abzugsfähig. Die Steuerbürokratie nimmt zu: Entweder gibt es eine Steuerpauschalierung oder der Steuerberater stellt seinem Mandanten ab 2006 zwei Beratungsleistungen in Rechnung. In der Praxis wären dann nur die Steuerberatungskosten für den Mantelbogen (inkl. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung..) steuerlich nicht absetzbar. Problematisch ist hingegen die Aufteilung bei der Anschaffung eines Steuerprogrammes für den Computer. Entweder wird hier eine Pauschale akzeptiert oder es kommt zu einer prozentualen Aufteilung. Wir werden hier sehr kreativ sein zum Vorteil unserer Mandantschaft !

Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen
Beginnend ab dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2025 steigt jedes Jahr der Vorsorgehöchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen und die ungekürzte Vorsorgepauschale für Angestellte. Für 2006 sind Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar mit 62% bis zu einem Höchstbetrag von 12.400 Euro bei Alleinstehenden und bis zu 24.800 Euro bei Verheirateten.

Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
Handel mit Tankquittungen (oder anderen Belegen)
"Steuertrickserei" gilt für viele als Kavaliersdelikt, weil der Gesetzgeber nichts wirksames dagegen unternimmt. Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen sind nun einige "Gestaltungen" nicht mehr zulässig. Hierzu zählen zum Beispiel der Internetbetrug mit Tankquittungen. So wurden in Internetauktionen Tankquittungen angeboten, die der Erwerber in betrügerischer Weise als Werbungskosten oder Betriebsausgaben seiner Steuererklärung beifügte. Um diesen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben, muss die Finanzverwaltung die Möglichkeit haben, den Veräußerer "zu packen". So gilt nach Änderung des § 379 Abgabenordnung die unberechtigte Weitergabe von Belegen als Steuerordnungswidrigkeit.

Umlaufvermögen bei Einnahmen-Überschussrechnung
Anschaffungs- und Herstellungskosten für "hochwertige" Wirtschaftgüter, die zum Umlaufvermögen rechnen, werden steuerlich immer erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme berücksichtigt. Damit werden zum Beispiel Wertpapiere oder Gebäude im Umlaufvermögen der Behandlung im Anlagevermögen gleich gestellt.

Gebäudereinigungsleistungen: Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt abführen
Vermieter, die mehr als 2 Wohnungen vermieten oder Unternehmer ab einer Wohnung, müssen bei erbrachten Gebäudereinigungsleistungen die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt abführen (so genannte umgekehrte Steuerschuldnerschaft). Der Wohnungsvermieter darf nur dann den Vorsteuerabzug vornehmen, wenn er auch die Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichtet hat. In Betracht kommen Leistungen wie Hausfassadenreinigung, Dachreinigung aber auch zum Beispiel Teppichreinigung.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag
Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. Januar 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integrieren. Die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt.

Jährlich steht für eine große Zahl von Unternehmen der Generationenwechsel an. Vor diesem Hintergrund werden wir die Erbschaftsteuer spätestens zum 1. Januar 2007 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformieren. Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird.

Den Umsatzsteuerbetrug werden wir verstärkt bekämpfen. Um das Übel an der Wurzel zu packen, müssen alle administrativen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dabei werden wir auch von den im Rahmen der Föderalismuskommission dem Bund zugewiesenen Möglichkeiten, die Prüfungsdienste zu koordinieren und die Steuerkriminalität zu bekämpfen, Gebrauch machen. Wir werden darüber hinaus prüfen, inwieweit den zuständigen Verfolgungsbehörden weitere Instrumente an die Hand gegeben werden müssen, um Umsatzsteuerbetrug effektiver aufspüren zu können. Notwendig ist eine Ablösung des geltenden Systems mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Umsätze zwischen Unternehmen durch das "reverse-charge-Modell", um national und international organisierten Steuerbetrug zu unterbinden und den Verlust von Steuersubstrat bei Unternehmensinsolvenzen zu verringern. Auf europäischer Ebene wollen wir darauf hinwirken, die rechtlichen Voraussetzungen für diese Systemumstellung zu schaffen.

Stand 01.01.2006
Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit!!!
Im Zweifel oder aber bei Detailfragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
 


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Siegfried Seidler
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