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Privater PC
Kosten für einen privat angeschafften PC können steuerlich absetzbar sein
Der Arbeitnehmer kauft sich einen PC, nutzt diesen sowohl privat als auch beruflich. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr mit Urteil vom 19.02.2004 sehr vernünftig entschieden. Bei einer privaten Mitbenutzung von nicht mehr als 10 % ist der Computer ein Arbeitsmittel mit der Folge, dass die gesamten Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Beträgt die private Nutzung mindestens 10 %, so sind die Aufwendungen anteilig Werbungskosten in Höhe des beruflich genutzten Umfanges. Der zu berücksichtigende berufliche Umfang kann geschätzt werden; im Zweifel dürfte eine hälftige private und hälftige berufliche Nutzung nicht zu beanstanden sein, wenn der Bürger eine genaue Abgrenzung nicht vornehmen kann.

Und weiter wichtig: Peripheriegeräte zu einer PC-Anlage (Monitor, Drucker, Scanner etc.) sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter und deren Anschaffungskosten können somit nicht im Jahr der Anschaffung in voller Höhe steuerlich abgezogen werden.
 


  HAGEMANN & KOLLEGEN
STEUERBERATUNG

Günter Hagemann
Siegfried Seidler
Dirk Hörmann

Steuerberater
Dipl.-Finanzwirte (FH)
Rechtsanwalt
Von-Stauffenberg-Strasse 1a
21365 Adendorf
Tel (04131) 699660
Fax (04131) 69966-29
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