| Die große Koalition will den Sparerfreibetrag halbieren und die Spekulationsfrist abschaffen. Dass die meisten Anleger darunter leiden werden, steht schon fest - wie sehr, hängt von noch ungeklärten Details ab.
Den Plänen zufolge soll ab 2008 eine pauschale Steuer von 20 Prozent auf alle realisierten Kursgewinne von Aktien erhoben werden. Bislang sind diese Profite nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei.
Bestandsschutz fraglich
Noch ist nicht bekannt, ob bereits bestehende Aktiendepots davon betroffen sind. Wird der Bestandsschutz aufgehoben, dürfte es im Vorfeld zu einer großen Verkaufswelle kommen.
Für Aktien gilt derzeit noch das so genannte Halbeinkünfteverfahren, nach dem Spekulationsgewinne nur zur Hälfte steuerpflichtig sind.
Ein Beispiel: Macht der Anleger 10.000 Euro Gewinn mit Aktien, so werden ihm nur 5.000 Euro auf sein übriges Einkommen aufgeschlagen daher der Begriff Halbeinkünfte. Hat der Anleger ein Jahreseinkommen aus geregelter Arbeit in Höhe von 50.000 Euro, so muss er also 55.000 Euro versteuern und zwar mit seinem persönlichen Steuersatz. Ob der Anleger künftig mit der pauschalen Besteuerung besser fährt, hängt von seinem zu versteuernden Gesamteinkommen ab. Grundsätzlich gilt: Vielverdiener profitieren von der neuen Regel mehr.
Verrechnung mit Verlusten fällt weg
Mit Einführung der Pauschalsteuer fällt wohl auch die Anrechnung von Spekulationsverlusten weg. Bislang können Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Viele Anleger sitzen noch auf enormen Verlusten, die nach dem Platzen der Blase ab 2000 entstanden sind. Das Finanzministerium hat natürlich kein Interesse daran, dass diese Verluste später in der Steuererklärung aktiviert werden.
Auch Gewinne aus Immobiliengeschäften sollen künftig pauschal mit 20 Prozent besteuert werden. Diese Erträge sind bislang nach zehn Jahren steuerfrei. Wer die Immobilie vorher verkauft, muss den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Auch hier gilt: Ob das Gesetz rückwirkend besteuert, ist offen. Die Frage ist wichtig, vor allem auch für Fonds-Investoren.
Kleinanleger besonders betroffen
Die Senkung des Sparerfreibetrags trifft vor allem Kleinanleger. Sie müssen nun Zinseinkünfte, die über 750 Euro jährlich liegen, versteuern ebenfalls nach dem persönlichen Steuersatz. Anleger, die in Wertpapiere investiert haben, bei denen die Zinszahlung auf einen Schlag zum Ende der Laufzeit ausbezahlt wird, sind von dem niedrigeren Sparerfreibetrag natürlich besonders betroffen. " Die Idee des Sparerfreibetrags ist praktisch entwertet worden, wenn man bedenkt, dass die steuerfreie Summe früher bei rund 3000 Euro lag " , sagt Günter Hagemann, Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft Controltax.
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